Der Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner verbindlich zur Vertragserfüllung, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Rücktrittrechte bestehen grundsätzlich nicht.

Storniert ein Mieter für den gebuchten Zeitraum das Mietobjekt ist er dennoch grundsätzlich verpflichtet, in einem solchen Fall die vereinbarte Miete -abzüglich 10% Pauschale für ersparte Aufwendungen für den Ausfallzeitraum- zu bezahlen. Sollte es gelingen, das Mietobjekt für den Ausfallzeitraum anderweitig zu vermieten, vermindert sich der Mietzahlungsanspruch entsprechend.

 

Bei späterer Ankunft, vorzeitiger Abreise oder Nichterscheinen berechnen wir 100% des Mietpreises.

 

Zur Eliminierung des Kostenrisikos einer Stornierung für den Mieter empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.